Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.
An unsere interne Meldestelle können Sie sich als Beschäftigte/r oder als Person mit beruflichem Zusammenhang unserer Organisation wenden, wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass von Beschäftigten oder anderweitig organisationsinternen Personen gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird.
Durch einen Hinweis an die interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden ist, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das HinSchG den Schutz von sog. Hinweisgebenden. Die hinweisgebenden Personen sind davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung/dem Hinweis Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Übergehen bei Beförderungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Hinweiserteilung müssen unterbleiben.
Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle zur Verfügung:
Per Meldeportal: Bitte hier klicken.Per Mail: meldestelle@infai.orgPer Post: mit dem Vermerk „vertraulich“ – z.H. Meldestelle anInstitut für Angewandte Informatik (InfAI) e. V.Goerdelerring 904109 Leipzig
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten der internen Meldestelle nach § 2 HinSchG.
Bitte beachten Sie:
- Die Interne Meldestelle ist kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden.
- Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an die/den Datenschutzbeauftragte/n.
- Die Interne Meldestelle dient nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten: Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber:in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.Soweit wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, stehen Ihnen Betroffenenrechte nach Art. 15 ff DSGVO zu.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.