Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft im Verein ist aufgrund von dessen Vernetzung mit zahlreichen namhaften Kooperationspartnern sehr erstrebenswert. Die teilweise bereits langjährig bestehenden Kooperationen mit Partnern und Kunden aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie sprechen für den nachhaltigen Erfolg des Vereins, der von seinen Mitgliedern getragen und weiter ausgebaut wird. Eine aktive Teilhabe an diesem Erfolg sowie eine Nutzung von Synergieeffekten unterstreicht den Vorteil einer Mitgliedschaft.
Mitglieder können sein:
- berufene(r) Professor/in der Universität Leipzig oder juristische Personen, die den Zweck des Vereins fördern wollen (Ausnahmen können beantragt werden).
- ordentliche und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
Die Mitgliedschaft wird durch einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied an den Vorstand beantragt, der über die Aufnahme entscheidet. Er bringt im Falle von ordentlichen und fördernden Mitgliedern einen vom Vorstand festgesetzten zu entrichtenden Beitrag mit sich:
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet einmal jährlich statt und wird vom Vorsitzenden einberufen sowie geleitet. Alle teilnahmeberechtigten Mitglieder, unabhängig von ihrem Stimmrecht, werden eingeladen. Darunter zählen auch passive, fördernde sowie Ehrenmitglieder des Vereins.