Organisation
Auszüge aus
Forschungsbereiche und -projekte
- Aus organisatorischen Gründen werden sämtliche Forschungsvorhaben, die am InfAI durchgeführt werden, als Forschungsprojekte geführt und jeweils einem InfAI-Forschungsbereich zugeordnet.
- Forschungsbereiche sind organisatorische Einheiten, die Forschungsprojekte in eigener Verantwortung durchführen. Ein Forschungsprojekt ist ein Forschungsvorhaben, bei dem unter Federführung eines Projektleiters das Vorhaben ggf. in eigener sachlicher, personeller und finanzieller Verantwortung innerhalb eines Forschungsbereiches durchgeführt wird.
- Ein Forschungsbereich wird auf Antrag mindestens eines InfAI-Mitgliedes eingerichtet. Die Einrichtung ist an die Aufnahme mindestens eines Forschungsprojektes für diesen Bereich gebunden.
- Das oder die antragstellenden Vereinsmitglieder übernehmen die Leitung eines Forschungsbereiches und führen den Titel Institutsdirektor. Einen Antrag auf Leitung eines Forschungsbereiches können nur Vereinsmitglieder stellen. Die Leitung kann einen Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Leitungsfunktion mit der Abwicklung der laufenden organisatorischen und wissenschaftlichen Aufgaben betrauen (Abteilungsleiter).
- Forschungsprojekte dienen
- der Unterstützung und Abwicklung interdisziplinär angelegter Forschungsvorhaben an und mit der Universität Leipzig und dem unmittelbaren Wissenstransfer; sie werden daher vom InfAI mit einem oder mehreren externen Partnern abgewickelt;
- der Eigenforschung; als solche können sie auch im Vorlauf, Nachlauf oder begleitend zu anderen Forschungsvorhaben ablaufen;
- dem praktischen Nachweis der Machbarkeit der am InfAI erarbeiteten Konzepte und Ansätze.
Mitgliedschaft
- Mitglied können berufene Professoren der Universität Leipzig oder juristische Personen werden, die den Zweck des Vereins fördern wollen. Ausnahmen können beantragt werden. Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.
- Der Verein besteht aus:
- ordentlichen Mitgliedern,
- fördernden Mitgliedern,
- Ehrenmitgliedern.
- Von den ordentlichen und fördernden Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliederbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins, eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt. Sie wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.
Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand leitet die Vereinsgeschäfte und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Bei der Abwicklung seiner Aufgaben wird er durch die Geschäftsführung unterstützt. Der Vorstand überträgt die operativen Vereinsgeschäfte vollständig an die Geschäftsführung und kontrolliert regelmäßig deren Tätigkeit.
Beirat
- Das InfAI kann einen Beirat aus bis zu sieben Personen bestellen, die nicht Mitglieder des InfAI sind und auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung berufen werden.
- Vorstand, Beirat und Geschäftsführung treten zu gemeinsamen Sitzungen zusammen, insbesondere zur Entgegennahme des Berichts des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr.
- Der Beirat berät den Vorstand in folgenden Angelegenheiten:
- bei der Erarbeitung der Grundzüge der Wissenschafts- und Forschungspolitik des InfAI sowie der mittel- und langfristigen Forschungsprogramme,
- bei der Erstellung der Forschungs-, Ausbau- und Finanzpläne,
- bei der Aufstellung des Haushaltsplans,
- in Fragen der Investitions- und Personalpolitik,
- bei der Festlegung des Schlüssels für die Verteilung von Zuschüssen zur Eigenforschung,
- in Fragen der Nutzungspolitik der zentralen Infrastruktur und von Investitionen und der
- hierfür zu erlassenden Richtlinien.
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Letzte Änderung:
2007-05-22 15:04:34 von Claudia Carl
